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- Rechnungen sind absetzbar -
Verbraucher können Handwerkerrechnungen seit 2010 in doppeltem Umfang steuerlich geltend machen.
Betrug die maximale Steuerermäßigung bisher 600 Euro pro Jahr, liegt sie seit 2009 bei 1200 Euro.
Das ist einer der Punkte, den die Bundesregierung im Rahmen ihres Konjunkturpaketes beschlossen hat.
Die neue Regelung gilt demnach für die Steuerjahre 2009 und 2010 und soll dann auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.
"Begünstigt ist nur die reine Dienstleistung des Handwerkers inklusive zum Beispiel der Fahrtkosten", erklärte Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL).
Kosten für Material sind nicht absetzbar. Deshalb muss aus der Rechnung, die zusammen mit der Steuererklärung einzureichen ist, hervorgehen, welcher Anteil auf die Dienstleistung entfällt.
Außerdem muß der Verbraucher die Rechnung überweisen.
Abzugsfähig sind maximal 20 % jedes Rechnungsbetrags - das war auch bisher so. Ob der Verbraucher eine Rechnung einreicht oder mehrere geringe Beträge, spielt keine Rolle.
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